Aus dem Braukessel: Bergmann Hopfensünde

Bergmann Hopfensünde (1 von 4)

Mit dem deutschen Reinheitsgebot ist das so eine Sache. Zwar gilt es unter den durchschnittlichen Biertrinkern in Deutschland als eine tolle Sache, die maßgeblich für die gute Qualität deutschen Bieres ist, andererseits wird es aber auch in letzter Zeit verstärkt kritisiert. Vor allem im Zuge vieler innovativer Craft Beer-Ideen und aus dem Ausland inspirierter Möglichkeiten erscheint das Reinheitsgebot nicht mehr ganz zeitgemäß. Oder eben doch?

Die Frage lässt sich eben natürlich nur dann richtig beantworten, wenn man wirklich weiß, was man eigentlich will. Ich persönlich würde mir eine größere Biervielfalt, die auch unter diesem Namen firmieren darf, wirklich wünschen, insofern stehe ich einer Veränderung bzw. Lockerung aufgeschlossen gegenüber. Doch streng genommen muss man ja auch bedenken, dass das in diesem Jahr 500 Jahre alt werdende Reinheitsgebot ein bisschen mehr Schein als Sein ist. Juristisch gibt es dieses Gebot nämlich gar nicht, sondern eine Reihe von Bestimmungen, die Bezeichnung, zugelassene Inhalte usw. regeln. So gibt es u.a. die „wohlklingende“ Bierverordnung von 1990 (BierV) oder das Biersteuergesetz (BierStG). Sogar der Name „Reinheitsgebot“ tauchte erstmalig erst 1918 auf.

Faktisch sind in Deutschland allerlei Zusätze bei der Herstellung des Bieres erlaubt, an die manch ein Genießer am Stammtisch vermutlich eher weniger denkt, wenn er das Reinheitsgebot lobt. Entscheidend ist nur, dass diese Zusätze im Endprodukt nicht mehr wirklich auftreten, also wieder herausgefiltert werden. Ob das jetzt z.B. Asbest im Bier zu einer angenehmeren Vorstellung macht, muss jeder selbst entscheiden. Fakt ist aber, dass solche Zugaben durchaus legal sind. Doch zum eigentlichen Grund dieser ganzen Ausführungen: Im Zuge der Craft Beer-Welle erfreut sich auch in Deutschland seit längerem die Technik des Kalthopfens oder Hopfenstopfens reger Beliebtheit. Dabei wird dem bereits kalten, reifenden Bier Hopfen zugesetzt, so dass noch intensivere Hopfenaromen erzielt werden können. Fruchtige, herbe und bittere Noten gelangen so zusätzlich ins fertige Bier. Lange Zeit wurde darüber gestritten, ob selbst diese simple Praxis mit dem erzkonservativen Reinheitsgebot bzw. den korrelierenden Rechtsvorgaben in Einklang gebracht werden kann. Inzwischen steht fest: Man darf hopfenstopfen. Und diese Technik wird auch beim heutigen Bergmann Hopfensünde angewandt. Über die Bergmann-Brauerei habe ich bereits im Zuge des Adambiers geschrieben, so dass ich heute direkt auf das Produkt zu sprechen kommen will.

Bergmann Hopfensünde

Bei der „Hopfensünde“ wird beim Brauprozess nur Hallertauer Aromahopfen verwendet und das junge Bier anschließend kalt nachgehopft. Der Hersteller vergleicht es geschmacklich mit einem Red IPA, eine Einschätzung, der durchaus folgen kann. Das Bier wird mit stattlichen 7,2% abgefüllt und 0,75 Liter kosten um die 10 Euro.

Verkostung:

In der Nase sofort intensiver Hopfen, der durchaus mit kräftigen IPAs mithalten kann. Feine Noten von Zitrus und Tropenfrüchten formen ein vertrautes Profil. Geschmacklich dann durchaus intensiv-aromatisch mit den erwarteten Hopfentönen. Bitter, komplex, fruchtig, dabei aber auch auf der malzigen Seite zu hause. Ein Bier, wie ich es wirklich sehr gerne trinke!

Bergmann Hopfensünde

Bezugsquellen: Bei mehreren Adressen in Dortmund zu beziehen, z.B. am beliebten Bergmann Kiosk am Hohen Wall. Alternativ natürlich online.

3 thoughts on “Aus dem Braukessel: Bergmann Hopfensünde

  1. Pingback: Aus dem Braukessel: Duvel Tripel Hop | Galumbi

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